§1 Menschenwürde
Die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist die oberste Pflicht aller Einwohner, staatlichen Organe und Behörden.
§2 Persönliche Freiheit
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er damit nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen Gesetze verstößt.
§3 Leben und Unversehrtheit
Jeder hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit. Eingriffe nur auf gesetzlicher Grundlage.
§4 Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
§5 Gleichberechtigung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts oder Lebensweise benachteiligt werden.
§6 Schutz vor Diskriminierung
Niemand darf wegen Herkunft, Sprache, Glauben, Behinderung oder Identität diskriminiert werden.
§7 Meinungsfreiheit
Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit und Informationsfreiheit.
§8 Finanzielle Grundrechte
Jedem Bürger bleibt ein Existenzminimum von 500 $ unantastbar.
§9 Untersuchungshaft
Polizei und Sheriff dürfen Personen in Untersuchungshaft nehmen, wenn Verdacht besteht und die Rechte gewahrt bleiben.
§10 Schlussbestimmung
Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsgrundlage auf HomeCityRP.
§1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat darf nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt ist. Änderungen gelten gemäß mildestem Gesetz.
§2 Verbrechen und Vergehen
Verbrechen: Freiheits- oder Geldstrafe. Vergehen: geringere Strafe.
§3 Strafverfolgung
Zivilrechtliche Delikte benötigen Strafantrag; Exekutivdelikte nicht.
§4 Täterschaft, Anstiftung & Beihilfe
Täter, Mittäter, Anstifter und Gehilfen werden gleichermaßen belangt.
§5 Notwehr
Handlungen zur Abwehr gegenwärtiger Gefahr sind erlaubt, wenn verhältnismäßig.
§6 Strafmaß & Wiederholungstäter
Strafen können verdoppelt werden bei schweren Fällen oder Wiederholung.
§7 Versuch & Unwissenheit
Versuch strafbar; Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
§8 Diebstahl
Vorsätzliche Wegnahme fremden Eigentums zur Bereicherung ist strafbar.
§9 Raub & Erpressung
Gewalt oder Drohung zur Vermögensschädigung – hohe Strafen, besonders bei Waffe oder Banden.
§10 Betrug
Täuschung zum Vermögensvorteil – Geld- oder Freiheitsstrafe, verschärft bei Wiederholung.
§11 Körperverletzung
Jede vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung des Körpers ist strafbar.
§12 Schwere Körperverletzung
Mit Waffen oder massiver Gewalt – zusätzlich Schmerzensgeld.
§13 Sachbeschädigung
Nur auf Antrag des Eigentümers verfolgbar.
§14 Mord & Totschlag
Mord: lebenslange Haft. Versuch: Freiheits- oder Geldstrafe. Totschlag: Freiheits- oder Geldstrafe.
§15 Unterlassene Hilfeleistung
Nichthelfen bei Gefahr ist strafbar, außer eigene erhebliche Gefahr.
§16 Beleidigung, üble Nachrede & Drohung
Geldstrafe; nur auf Antrag verfolgbar.
§17 Hausfriedensbruch
Eindringen in Gebäude/Sperrzonen ohne Erlaubnis: strafbar.
§18 Freiheitsberaubung & Menschenraub
Entführung oder Einsperrung: Freiheits- oder Geldstrafe; bei Todesfolge erhöht.
§19 Kriminelle Vereinigungen & Widerstand
Zusammenschluss zu Straftaten oder Widerstand gegen Beamte verboten.
§20 Amtsanmaßung & Notrufmissbrauch
Unbefugtes Amtsausüben oder falsche Notrufe: Geld- oder Freiheitsstrafe.
§21 Fahrerflucht
Unfallstelle verlassen oder Flucht: strafbar.
§22 Verschleierung & Vermummung
Vollmaskierung verboten, außer mit staatlicher Genehmigung.
§23 Identitätsfeststellung
Ausweispflicht bei Behördenanfrage.
§24 Strafmilderung
Kooperation kann Strafe mindern.
§25 Entziehung der Fahrerlaubnis
Wiederholte Fahrzeugdelikte führen zum Führerscheinentzug.
§26 Geiselnahme
Gewalt oder Drohung zum Freiheitsentzug: Geld- oder Freiheitsstrafe.
§27 Besitz illegaler Gegenstände
Illegale Waffen oder Munition ohne Lizenz: strafbar.
§28 Belehrung bei Festnahme
„Sie haben das Recht zu schweigen...“ – Pflichtbelehrung.
§29 Verjährung
Nach 4 Monaten keine Vollstreckung; ruht bei Aufschub.
§30 Tierquälerei
Misshandlung von Tieren: Geld- oder Freiheitsstrafe.
§31 Unterschlagung
Zurückhalten fremder Güter gegen den Willen des Eigentümers: strafbar.
§32 Sperrzonen
Militärische/behördliche Sperrzonen ohne Genehmigung betreten: strafbar.
§33 Hacker-Karten
Besitz illegaler Hacker-Karten: Freiheits- oder Geldstrafe.
§34 Beamtenpflichten
Beamte müssen Tätigkeiten dokumentieren; Verstöße führen zu Disziplinarmaßnahmen.
§1 Grundregeln
Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Kein Verkehrsteilnehmer darf andere schädigen, gefährden, behindern oder unnötig belästigen. Anschnallpflicht gilt für alle, Kennzeichen müssen erkennbar sein.
§2 Fahrerlaubnis
PKW bis 600 kg: PKW-Führerschein. LKW ab 601 kg: LKW-Führerschein. Zweiräder: Motorradführerschein. Boote und Fluggeräte jeweils eigene Lizenz. Einreisende befreit für 14 Tage.
§3 Fahren ohne Fahrerlaubnis
Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Erlaubnis ist strafbar; Exekutive darf abschleppen.
§4 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Fahrbahnen nutzen, rechts fahren, Seitenstreifen nicht befahren, Off-Road-Fahren verboten (außer mit Erlaubnis).
§5 Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Jede vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung des Verkehrs ist strafbar. Exekutive kann Fahrzeug abschleppen.
§6 Geschwindigkeit
Geschwindigkeit an Sicht und Verhältnisse anpassen. Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h innerorts, 120 außerorts, 60 in Ruhezonen, Autobahnen unbegrenzt. Toleranz +5 km/h bzw. +10 bei Blitzer. Über 31 km/h → Führerscheinentzug möglich.
§7 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Nur für Fahrzeuge > 70 km/h. Einfahrt nur an Anschlussstellen, Wenden und Rückwärtsfahren verboten, Fußgänger nicht zugelassen.
§8 Verkehrszeichen
Stoppschilder, Einbahnstraßen, Richtungs- und Parkverbote sind verbindlich. An Haltelinien muss angehalten werden.
§9 Überholen
Nur links, bei klarer Sicht und ohne Gefährdung überholen, danach wieder rechts einordnen.
§10 Vorfahrt
Rechts-vor-Links gilt an Kreuzungen. Privatausfahrten haben keinen Vorrang.
§11 Halten und Parken
Parken verboten in Kurven, Zufahrten, auf Bürgersteigen und Behindertenplätzen ohne Ausweis. Falschparker werden abgeschleppt.
§12 Warnzeichen
Hupe und Licht nur bei Gefahr oder außerorts beim Überholen.
§13 Sicherheitsgurte & Helme
Sicherheitsgurte Pflicht. Motorräder > 20 km/h → Helmpflicht.
§14 Garagenausfahrt
Blockieren von Ausfahrten führt zum Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters.
§15 Fahren unter Alkohol oder Drogen
Strikt verboten; keine fahreignete Person → Fahrzeug wird abgeschleppt.
§16 Entziehung der Fahrerlaubnis
Ungeeignete oder wiederholt auffällige Fahrer verlieren den Führerschein.
§17 Unfall
Unfallbeteiligte müssen halten, absichern, helfen und auf Behörden warten.
§18 Sonderrechte
Behördenfahrzeuge dürfen abweichen, wenn nötig für Dienstzwecke und Sondersignal aktiv.
§19 Haftung des Halters
Halter haftet für Gesetzesverstöße mit seinem Fahrzeug, außer bei nachweislichem Diebstahl.
§1 Lizenzen
Wer eine Waffe ohne erforderliche Lizenz führt, macht sich strafbar.
Unterschieden wird zwischen:
1. Kleinem Waffenschein – für Waffen aus staatlich zugelassenen Läden.
2. Großem Waffenschein – für alle übrigen Waffen, beantragbar beim Bürgermeister mit psychologischem Gutachten.
Händler müssen alle Verkäufe dokumentieren (Seriennummer, Name, Ausweisnummer, Datum).
§2 Besitz
Besitz illegaler oder illegal erworbener Waffen ist strafbar.
Sportgeräte oder Werkzeuge sind erlaubt, wenn sie legal genutzt werden.
Missbrauch gilt als Straftat.
Beamte dürfen Dienstwaffen nur im Dienst tragen; Verstöße führen zu Strafen oder Waffenverbot.
§3 Handel
Waffenhandel ohne gültige Händlerlizenz ist strafbar.
Illegale Käufe, Verkäufe oder Weitergaben führen zu Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Waffenverbot.
§4 Nutzung
Offenes Tragen von Schuss-, Schlag- oder Stichwaffen in der Öffentlichkeit verboten.
Nutzung nur auf Schießständen oder Privatgelände erlaubt.
Ausnahmen: Dienst im Auftrag der Exekutive oder Notwehr.
Fahrlässiger Umgang ist strafbar.
Als illegal gelten Waffen, die nicht in staatlichen Läden erhältlich sind.
§5 Führen von Waffen
Führen = Tragen, sichtbar oder verdeckt.
Aufbewahrung im Fahrzeug gilt als Führen; verantwortlich ist der Fahrer.
Waffen müssen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden.
§6 Allgemeine Bestimmungen
Polizei darf Waffen ohne Lizenz oder illegalen Ursprungs beschlagnahmen.
Wiederholte Verstöße → erhöhtes Strafmaß, Waffenverbot, Entzug der Lizenzen.
§1 Begriffserklärung
Illegale Betäubungsmittel sind: Kokain, Heroin, Meth, LSD, Joints, und ähnliche berauschende Mittel (z. B. Peyote, Xanax, Magic Mushrooms).
Besitz, Konsum, Handel und Herstellung sind verboten, sofern keine Ausnahmeregelung gilt.
§2 Eigenbedarf
Geringe, nicht zu ahndende Menge: bis 3 Joints.
Alle anderen Stoffe gelten immer als strafbar.
Überschreitung des Eigenbedarfs = Handelsmenge.
§3 Anbau und Herstellung
Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln ist strafbar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Besitz von Rohstoffen oder Pflanzen zur Herstellung gilt als Vorbereitungstat.
§4 Straftaten
Überschreitung des Eigenbedarfs oder Handel mit Betäubungsmitteln → Geld- oder Freiheitsstrafe.
Versuch ist ebenfalls strafbar.
§5 Mitführen und Transport von Rohstoffen
Mitführen von mehr als 20 Einheiten an Rohstoffen oder Zwischenprodukten = Herstellung oder Handel.
Verstöße führen zu Geld- oder Freiheitsstrafe.
§6 Beschlagnahmung und Vollzug
Polizei darf alle Betäubungsmittel über Eigenbedarf einziehen.
Wiederholte Verstöße → erhöhtes Strafmaß oder Langzeithaft.
Hinweis:
Dieses Gesetz dient ausschließlich dem Roleplay-Kontext auf HomeCityRP und hat keine rechtliche Wirkung im echten Leben.